Formen der NETTO-Entgelt-Optimierung

Es gibt derzeit drei Ausrichtungen der Entgelt-Optimierung:

1. Cafeteria- oder On-Top-Modell
Die Entgeltbausteine werden zusätzlich zum aktuellen Lohn ausbezahlt. Die Auszahlung der Entgeltbausteine erfolgt entweder steuerfrei oder vom Arbeitgeber pauschalversteuert, aber in beiden Fällen sozialversicherungsfrei.

Beispiel: Durch die Ausgabe einer steuerfreien Tank-/Shopping-Card kommen beim Arbeitnehmer monatlich die 44 Euro Netto in voller als höheres netto verfügbares Einkommen an und der Arbeitgeber zahlt auch nur die 44 Euro. Der Arbeitgeber bekommt vom Serviceunternehmen eine monatliche Rechnung über 44 Euro (+ Servicegebühr) und der Arbeitnehmer hat 44 Euro Netto mehr verfügbares Einkommen.

Die meisten Netto-Entgelt-Bausteine aber mit einer Pauschalsteuer belegt, die der Arbeitgeber übernimmt, so dass das Cafeteria-Modell ab ca. 3 Bausteinen vergleichsweise "teuer" wird.

Das liquiditätsschonendere Modell, weil keine Kosten verursachende Modell, ist aber das folgende, die "Netto-Entgeltoptimierung mit Anfrage nach § 42 e EStG".

2. Netto-Entgelt-Optimierung (mit Anfrage nach §42e EStG)
Diese Art der "Netto-Entgeltoptimierung" bringt dem Arbeitnehmer monatlich ca. 70 bis 120 Euro mehr an NETTO als dauerhafte Lösung. Meist nutzt man hier entsprechende Standardbausteine wie Shopping-Card (44 Euro), Verpflegungsmehraufwand, Essensgutscheine oder die Abrechnung privater Handykosten über den Arbeitgeber. Durch ein spezielles Verrechnungsverfahren hat der Arbeitgeber bei dieser "NETTO-Lohnerhöhung" keine Kosten und die ArbeitnehmerInen erzielen ein deutliches Mehr an NETTO verfügbarem Einkommen (vgl. folgende Musterabrechnung aus Arbeitnehmersicht bzw. aus Arbeitgebersicht). 

Besonders vorteilhaft ist die Anwendung der NEO bei Arbeitnehmer-Innen mit der Steuerklasse V und einem Bruttoeinkommen zwischen ca. 1200 und 1800 Euro bzw. bei MitarbeiterInnen im ständigen Außendienst, wie Handwerkern (z.B. Heizungsmonteuren, Fahrern, Dachdeckern, ...).

Für dieses Modell ist eine Vorstellung beim Finanzamt im Rahmen einer Voranfrage nach § 42e EStG notwendig, welche Ihnen aber in Kooperation mit unseren Fachanwälten für Steuer- und Arbeistrecht erstellt wird. Dieses Modell ist Grundlage für die "kostenfreie Betriebliche Altersversorgung".

3. Brutto-Entgelt-Optimierung
Die BEO spart bis zu 15% Personalkosten bei gleichem NETTO-Lohn der Arbeitnehmer und ist in wirtschaftlich schwierigen Situationen anzuwenden, z.B. um Entlassungen zu vermeiden. 

Informationen
Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf die neben stehenden Punkte, nutzen das
Kontaktformular oder Sie rufen unsere "Info-Hotline" zur Netto-Entgelt-Optimierung an (089/43651895).