Sanierung von Pensionszusagen

Wirklich so schlimm? Niedrigzinsen und die GGF-Versorgung

Lesen Sie den Artikel der FebsConsulting aus dem Jahr 2016, der heute mehr denn je Gültigkeit hat, und vereinbaren Sie anschließend eine kostenfreie Erstprüfung Ihrer Pensionszusage unter 089/43651895 und/oder ergänzen Sie das unten stehende Formuar!   

Es wird nicht besser - Formale Fehler und Unterdeckung

Cash-Onine , 13.06.2019
Pensionszusagen: Jede zweite BU Rente nicht ausfinanziert
Ein beträchtlicher Teil von Pensionszusagen in kleinen und mittelständischen Unternehmen, insbesondere für Gesellschafter-Geschäftsführer, ist fehlerbehaftet und mit erheblichen Haftungsrisiken für die Inhaber verbunden.  .... So bestand bei 95 Prozent der begutachteten Pensionszusagen eine finanzielle Unterdeckung.
Bei fehlender Finanzierbarkeit von Pensionszusagen gegenüber beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern droht aber der Vorwurf einer verdeckten Gewinnausschüttung. Die bisher gebildeten Rückstellungen müssen dann ganz oder teilweise aufgelöst und versteuert werden. .... Artikel lesen

Ausgangssituation/Verpflichtung
Bestehende PZ sind meist in der Form einer leistungsorientierten PZ gestaltet und mit Lebens-/Rentenversicherungen (LV/RV) rückgedeckt. Dies bedeutet, dass zum z.B. 65./67. Lebensjahr des Leistungsempfängers eine bestimmte Leistung (Kapital/Rente) zugesagt worden ist und das Unternehmen dafür entsprechend Rückstellungen bilden musste, die dann zum 65./67. Lebensjahr eben auch zur echten Zahlungsverpflichtung werden.

"Fehler in den Formalia" bereinigen -
Kostenfreie Erstprüfung für Ihre Pensionszusage
Formulierungen wie eine "reine Rentenzusage" führen zu erhöhten Verpflichtungen auf der Passivseite. Bilanzrisiken ergeben sich z.B. aus der Einbeziehung von (Ehe)Partnern oder biometrischen Risiken in die Pensionszusage. Stimmt der Pensionszusagetext mit den AVBs der Rückdeckungsversicherung überein? Falsche Formulierungen im Zusagetext führen im Falle der Insolvenz des Unternehmens häufig zum Verlust des zivilrechtlichen Anspruchs auf die Pensionszusage. Wo sind die Lücken bei der Verpfändung der Rückdeckung? ... Risiken und Gestaltungsfehler ohne Ende >>

>> Zunächst ist somit ein "formaler Check" der Pensionszusage notwendig. Gerne können Sie hierzu Ihre Pensionszusage(n) über das nachfolgende Formular senden. 

Sie erhalten dann innerhalb von 5 Arbeitstagen kostenfrei Bescheid, ob grundsätzliche Fehler in Ihrer Pensionszusage enthalten sind und ob eine gründlichere Prüfung mit einer anschließenden Optimierung empfehlenswert bzw. notwendig ist.   


Kostenfreie Erstprüfung von Pensionszusagen

Herkömmliche Gedanken bei Pensionszusagen mit Finanzierungslücken
Entweder führt die "Unterfinanzierung" zu den Gedanken einer Nachfinanzierung, einer Auslagerung oder man schiebt das offensichtliche Problem der "Unterdeckung" vor sich her.

- Eine Nachfinanzierung, wieder über eine LV/RV, gestaltet sich zu teuer, weil die niedrige Verzinsung bei (zumindest klassichen/deutschen LV/RV-Tarifen zu niedrig ist und was passiert für den Fall des § 314 VAG *)  ?!

- Eine Auslagerung, z.B. auf einen Pensionsfonds wird nochmals deutlich teurer, weil zum einen nicht mehr der Heubeck-Barwert (HBW), sondern der Versichererbarwert (VBW) finanziert werden muss (VBW = ca. 1,4 bis 1,8-fache des HBW) und zum anderen die aktuell/bis auf weiteres niedrige Verzinsung im LV/RV-Bereich hinzu kommt + Langlebigkeitsrisiko + Nachfinanzierungsrisiko.

- Ein "vor sich her schieben" bringt zusätzliche Belastungen "für die Nachfolger" und/oder eine Minderung des Unternehmenswertes ... und kann im Zweifel zum "Pensionsbeginn" zur Unverkäuflichkeit und / oder bis zur Insolvenz des Unternehmens führen.

*) Der § 314 VAG besagt, dass die BAFin die Zahlungen von Versicherungsgesellschaften u.a. an die Versicherten auf unbestimmte Zeit "auf Eis legen" kann, wenn die Versicherungsgesellschaft "auf Dauer ihre Verpflichtungen nicht erfüllt" - wenn also z.B. der garantierte Mindestzins nicht erwirtschaftet wird.     

Beratung und Erstinformation
Für eine unverbindliche Erstberatung zum Thema "Sanierung von Pensionszusagen" , vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Siegfried Mai unter 089/43651895 oder nutzen das
Kontaktformular. Gerne können aber auch den Kurzcheck an info@nettofinanz.eu senden. Es erfolgt dann binnen 5 Arbeitstagen eine kostenfreie Vorprüfung Ihrer bestehenden Pensionszusage.