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Sozialversicherungsstatus nach §7a SGB IV 

GGF - Gesellschafter - mitarbeitende FamAngehörige 



Wenn im Rahmen einer Betriebsprüfung zum Thema Sozialversicherungsstatus nach §7a SBG IV festgestellt wird, dass obige Personen bisher falsch eingestuft waren, dann drohen entweder erhebliche Nachzahlungen plus Verzugszinsen oder eben der sofortige Verlust der Sozialleistungen (inkl. der gesetzlichen Rente)

Zudem besteht die Gefahr eines Strafverfahrens nach §266a StGB "Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt"

 Schützen Sie Ihr Unternehmen
vor entsprechenden Nachzahlungen, einem Strafverfahren nach § 266a StGB
und obige Personen vor dem eventuellen Verlust ihrer Versorgungsleistungen 

Ihr Steuerberater darf Sie in Sozialversicherungsangelegenheiten jedoch nicht vertreten
(BSG-Urteil vom 05. März 2014 - B12 R 4/12 R)
  

Nutzen Sie die Zusammenarbeit von NettoFinanz und Jura Ratio
im Statusfeststellungsverfahren nach §7a SGB IV

  • Die einzige Möglichkeit Rechtsicherheit für Ihr Unternehmen und obige Personen zu erreichen ist das Sozialstatusanfrageverfahren nach §7 a SGB IV 
  • Das Antragsverfahren muss bitte vor der nächsten Betriebsprüfung erfolgen und im Vorfeld sorgfältig vorbereitet werden
  • Das §7a SGB IV-Verfahren muss von einem Fachanwalt oder anderen zugelassenen Rechtsdienstleister für Sozialversicherungsrecht durchgeführt werden 
     


Fordern Sie jetzt den kostenfreien Kurzcheck an zum Thema
"Statusfeststellung für GGF, Gesellschafter und mitarbeitende Familienangehörige nach §7a SGB IV"

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