Vorsorge durch Vollmachten und Verfügungen

Können Sie es für sich selbst oder Ihre Verwandten ausschließen, dass Sie durch einen Unfall oder eine Krankheit Ihre menschliche und vor allem auch Ihre rechtliche Selbstbestimmtheit verlieren?

Kurzer Informationsfilm und kostenfreier Erst-Check zum privaten Vorsorgemanagement

Wer darf ab dem Tag X vorübergehend oder dauerhaft in den Bereichen Gesundheit, Aufenthalt, Unterbringung, Vermögen, Finanzen, Post, Internet oder gegenüber Behörden für Sie rechtsverbindlich handeln?

Deshalb benötigt jeder Mensch, der das 18. Lebensjahr überschritten hat, ab dem Tag X, eine rechtliche Absicherung durch Vollmachten und Verfügungen wenn er seine Selbstbestimmtheit behalten möchte – rechtzeitig, rechtssicher am Besten digital verfügbar.

„Nur - Keiner traut sich ran oder schiebt es so lange bis es zu spät ist“ – und dann kommt das Thema "gerichtlich bestellter Betreuer".

Gerichtlich bestellter Berufsbetreuer
Wenn Sie nicht wollen, dass ein Ihnen unbekannter „Gerichtlich bestellter (Berufs)Betreuer“ obige Lebensbereiche für Sie regelt und dieser somit fortan Ihr Leben bestimmt, dann formulieren Sie bitte jetzt Ihre Vollmachten und Verfügungen

Keine automatische Betreuung/Vertretung aus der Familie
Viele Menschen denken, dass "automatisch" der Ehe-/Lebenspartner oder ein anderer Mensch aus dem engeren Umfeld die rechtliche Betreuung für den nun rechtlich unselbständigen Menschen übernehmen darf - dem ist aber nicht so.

Wenn keine rechtsgültigen Vollmachten und Verfügungen für die Betreuung durch Familienangehörige auffindbar sind, dann kann das Betreuungsgericht auch einen Familienangehörigen zum Betreuer bestellen.

Dieser Betreuer aus der Familie hat aber dann folgende Auflagen gegenüber dem Betreuungsgericht - mit Sanktionen bei Nicht-Erfüllung - bis hin zum Schadenersatz:
- Vermögenstrennungsgebot
- Dokumentationspflichten
- Nachweispflichten
- Genehmigungspflichten

Liegen aber rechtgültige Vollmachten und Verfügungen vor, dann entfällt die Bestellung zum Betreuer und damit die ganzen Pflichten.

Vollmachten und Verfügungen formulieren
Formulieren Sie Ihre Vollmachten und Verfügung möglichst umgehend - noch selbstbestimmend und nach Ihrer Interessenlage. Setzen Sie die Personen als Bevollmächtigte ein, die Ihre Interessen ab dem Tag X vertreten werden/sollen – und das Alles bitte vor dem Tag X.

Formulieren von Vollmachten und Verfügungen  

Unsere jeweiligen Fachanwälte prüfen Ihre Situation und Ihre vorhandenen Dokumente, um anschließend für Sie die notwendigen rechtssicheren Unterlagen nach Ihren Vorgaben und Wünschen zu erstellen.

Einfach – digital – rechtssicher / kostengünstig

Überprüfen Sie selbst, Ihre Verwandten und Freunde gerne kostenfrei Ihr persönliches Vorsorgemanagement 

  • Haben Sie für den Tag X schon die notwendigen Vorkehrungen rechtssicher getroffen?
  • Haben Ihre Bevollmächtigten den gleichen Informationsstand wie Sie selbst?
  • Sind Ihre Vollmachten und Verfügungen schon im Zentralen Vorsorgeregister der Deutschen Notarkammer registriert?
  • Haben Sie schon eine digitale Nachlassplanung?

Schützen Sie selbst, Ihre Verwandten und Ihr Vermögen vor zusätzlichem Stress am und ab dem Tag X.

Vereinbaren Sie gerne jetzt einen kostenfreien persönlichen Online-Termin über unsere Terminreservierung.