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Jährlich 500 Euro Cashback für bestehende Berufsunfähigkeits- oder Pflegeversicherung erhalten

Nur Wechsel zu einer der besten GKV-Gesellschaften notwendig

Sie haben eine bestehende
"BU-Versicherung
und/oder
Pflegezusatzversicherung"

und sind ein/e Gesetzlich/freiwillig KrankenVersicherte/r Berufstätige/r

Dann holen Sie sich Ihren
jährlichen 500 Euro Cash-Back
für Ihre Beiträge

Voraussetzung für den Cash-Back ist ein Wechsel zur "IKK Die Innovationskasse"

  • 95% aller Leistungen der Gesetzlichen Krankenkasse sind im §2 SGB V festgeschrieben
  • Die einzelnen GKV-Gesellschaften unterscheiden sich lediglich in den Zusatz- und Extraleistungen - hier liegt die "IKK Die Innovationskasse" ganz weit vorne - vgl. Sie hierzu Ihre bisherige GKV, z.B. die AOK Bayern u.a. mit folgendem Link IKK - Die Innovationskasse ➤ Test, Erfahrung, Informationen (krankenkasseninfo.de) 
  • Der Wechsel erfolgt mit einer digitalen Antragsstrecke binnen 7 Minuten - Halten Sie hierfür die Versichertenkarte bzw. die Versicherungsnummer Ihrer bisherigen GKV bereit.
  • Nach dem Wechsel nehmen Sie an den Vorsorgeuntersuchungen teil und reichen das Bonusheft zusammen mit der Beitragsrechnung Ihrer BU- und/oder Pflegezusatzversicherung ein und erhalten die von Ihnen im vergangenen Jahr gezahlten Beiträge bis zu einem Betrag von 500 Euro zurück.

Nutzen Sie zur Beantragung Ihres Cash-Backs den nachfolgenden Link
https://nettofinanz.ikk.unubu.de

oder diesen QR-Code

und in sieben Minuten haben Sie Ihren jährlichen Cash-Back beantragt

Dieses Formular bitte nur bei weiterem Informationsbedarf absenden

Die mit einem * gekennzeichneten Felder bitte in jedem Fall ausfüllen - Danke.


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