Jährlich 500 Euro Cashback für bestehende Berufsunfähigkeits- oder Pflegeversicherung erhalten
Nur Wechsel zu einer der besten GKV-Gesellschaften notwendig
Sie haben eine bestehende
"BU-Versicherung
und/oder
Pflegezusatzversicherung"
und sind ein/e Gesetzlich/freiwillig KrankenVersicherte/r Berufstätige/r
Dann holen Sie sich Ihren
jährlichen 500 Euro Cash-Back
für Ihre Beiträge
Voraussetzung für den Cash-Back ist ein Wechsel zur "IKK Die Innovationskasse"
- 95% aller Leistungen der Gesetzlichen Krankenkasse sind im §2 SGB V festgeschrieben
- Die einzelnen GKV-Gesellschaften unterscheiden sich lediglich in den Zusatz- und Extraleistungen - hier liegt die "IKK Die Innovationskasse" ganz weit vorne - vgl. Sie hierzu Ihre bisherige GKV, z.B. die AOK Bayern u.a. mit folgendem Link IKK - Die Innovationskasse ➤ Test, Erfahrung, Informationen (krankenkasseninfo.de)
- Der Wechsel erfolgt mit einer digitalen Antragsstrecke binnen 7 Minuten - Halten Sie hierfür die Versichertenkarte bzw. die Versicherungsnummer Ihrer bisherigen GKV bereit.
- Nach dem Wechsel nehmen Sie an den Vorsorgeuntersuchungen teil und reichen das Bonusheft zusammen mit der Beitragsrechnung Ihrer BU- und/oder Pflegezusatzversicherung ein und erhalten die von Ihnen im vergangenen Jahr gezahlten Beiträge bis zu einem Betrag von 500 Euro zurück.
Nutzen Sie zur Beantragung Ihres Cash-Backs den nachfolgenden Link
https://nettofinanz.ikk.unubu.de
oder diesen QR-Code
und in sieben Minuten haben Sie Ihren jährlichen Cash-Back beantragt