Bilanzneutrale Versorgung von GGF / Führungskräften
Warum wollen Unternehmer und deren Steuerberater keine Pensionszusagen in der Bilanz haben?
Weil die bisherigen Pensionszusagen als "leistungsorientierte Pensionszusagen" gestaltet und meist mit "deutschen" Lebens-/Rentenversicherungen rückgedeckt wurden. Desweiteren wurden häufig Pensionszusagen mit formalen Fehlern und/oder suboptimalen Formulierungen installiert, die teilweise/oft zu (deutlich) erhöhten bilanziellen Verpflichtungen führen (können).
Die meist erhebliche Unterdeckung von 30 bis 70 % gegenüber der Verpflichtung auf der Passivseite entsteht, weil die notwendige/ursprünglich prognostizierte Rendite von den Lebens-/Rentenversicherungen nicht erwirschaftet wird.
Haben Sie eine (leistungsorientierte) Pensionszusage in Ihrer Bilanz stehen, dann lassen Sie diese von uns in Zusammenarbeit mit Ihrem steuerlichen Berater überprüfen und gehen zunächst auf die Seite "Sanierung von Pensionszusagen".
Was kann man tun, um eine bilanzneutrale und renditestarke Versorgung zur erreichen?
1. (Arbeitnehmerfinanzierte) Unterstützungskasse
Bei einer Unterstützungskasse befindet man sich im Bereich der versicherungsförmigen Bereich, aber durch eine entsprechende Auswahl "renditestarker"/sachwertorientierter Gesellschaften kann hier zumindest eine auskömmliche Rendite erzielt werden. Achten Sie aber auch hier auf das Thema "NETTO-Tarife".
Eine sinnvolle Lösung kann z.B. die Deutsche Unterstützungskasse e.V. sein, bei der man die (Einmal)Beiträge auf verschiedene (sachwertorientierte) Rentenversicherungen verteilt und somit automatisch ein Portfolio mit einem Risikoausgleich nutzt. Bei einer Unterstützungskasse können ratierliche Beiträge über die Förderung nach § 3, 63 EStG (Beiträge = bis 4% der Renten-BBG + 1800 Euro) hinaus steuermindernd eingezahlt werden.
Als arbeitnehmerfinanzierte U-Kasse wird die Beiträge aus dem Bruttoeinkommen (Tantiemen, sonstige Sonderzahlungen) des zu Versorgenden, z.B. des Geschäftsführers, genommen und sind somit voll steuerwirksam. Es bleibt aber die Notwendigkeit der gleichbleibenden/steigenden Beiträgen - Einmalbeiträge werden deshalb in ein "Depot" gelegt, aus dem dann die ratierlichen Zahlungen/Beiträge geleistet werden.
2. Beitragsorientierte Pensionszusage (aber bitte sachwertorientiert)
Bei der beitragsorientierten Pensionszusage wird eine bestimmte Summe in einen Vermögenswert investiert, der "auf die Aktivseite der Bilanz kommt". Auf der Passivseite entsteht eine Verpflichtung, die je nach "Vorsicht des Kaufmanns" mit einem Zinssatz zwischen 4 bis 6% p.a. bedacht wird. Zahlt der z.B. der (G)GF diesen Vermögenswert un-/-regelmäßig aus Gehaltsanteilen/Tantiemen, ... ein, so wirkt sich diese Einzahlung auf sein Einkommen zu 100% steuermindernd aus. Der Vermögensposten auf der Aktivseite verzinst sich bei einem Sachwert-Portfolio, realistisch gesehen, zwischen 4 und 8% p.a..
Meist ergibt sich eine Kongruenz zwischen Vermögensposten und Verpflichtung oder ein (kleiner) Überschuss zugunsten des Vermögenspostens, so dass Vermögensposten und Verpflichtung miteinander saldiert werden (können) und die (beitragsorientierte) Pensionszusage in der Regel unter dem Bilanzstrich geführt werden kann.
Informationen und Beratung
Wie sich die beitragsorientierte und sachwertorientierte Leistungs-/Pensionszusage oder Unterstützungskasse "rechnet", können Sie sich gerne "live/online" oder nach Ihren schriftlichen Vorgaben ansehen. Nutzen Sie für eine Terminvereinbarung bitte das Kontaktformular oder rufen Sie unter 089/43651895 an.