Gesundheit und Arbeitskraft
Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland ist ein Teil des deutschen Gesundheitssystems und eine verpflichtende Versicherung für alle Arbeitnehmer, deren Jahresarbeitsentgelt unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, sowie für viele weitere Personen. Die GKV-Mitgliedschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen auch freiwillig erworben werden.
Arbeitnehmer oberhalb der Versicherungspflichtgrenze und andere Personen können sich entweder „freiwillig" oder "Privat" krankenversichern vgl. Wikipedia. Was ist dann sinnvoller - "freiwillig" in der gesetzlichen KV zu bleiben und seine Leistungen durch Zusatztarife zu ergänzen oder sich Privat kranken zu versichern? Antwort: das hängt von der persönlichen Situation ab.
Überprüfung von Beitrag und Leistung in der PKV nach §204 VVG
Als PKV-Versicherter sollten Sie alle fünf Jahre Ihren Tarif und Ihren Beitrag überprüfen lassen, um eventuell die Vorteile des §204 VVG (gleiche Kasse, gleiche Leistung, aber niedrigerer Beitrag) wiederholt zu nutzen.
Senden Sie Ihren eingescannten PKV-Versicherungsschein an info@nettofinanz.eu - Sie erhalten dann binnen drei Arbeitstagen eine Antwort, ob eine Ersparnis bei Ihnen möglich ist - oder prüfen Sie Sparpotenzial in der Privaten Krankenversicherung selbst.
Invalidität durch Unfall
Unfälle können im privaten Bereich (Haus, Sport, ...) geschehen oder im Zusammenhang mit dem Arbeits-/Ausbildungsverhältnis stehen. Unfälle können sowohl dem Ernährer der Familie als auch jedem anderen Familienmitglied, insbesondere Kindern, widerfahren und zur (späteren) Berufs-/Erwerbsunfähigkeit führen. Die Unfallversicherung ist nach unserer Auffassung eine der "Elmentarversicherungen", welche Sie hoffentlich nie brauchen werden.
Berufs-/Erwerbsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall
BU-/EU kann durch schwere Krankheiten und oder durch einen Unfall verursacht werden. Diese schweren Krankheiten oder Infektionen können bleibende Schäden der körperlichen Gesundheit oder auch der Psyche verursachen und damit auch die Berufs-/Erwerbsfähigkeit erheblich beeinträchtigen. Hierdurch wird meist das Einkommen der Familie reduziert und finanzielle Verpflichtungen, wie Finanzierungen, geraten in Schwierigkeiten. Zusätzliche finanzielle Belastungen durch Reha-, Umbaumaßnahmen können hinzukommen.
Personen, welche bis zum 01.01.1961 geboren sind, erhalten von staatlicher Seite noch die "alte" Berufsunfähigkeitsrente. Personen, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, erhalten lediglich/maximal eine sogenannte Erwerbsminderungsrente - vgl. auch Deutsche Rentenversicherung.
Alternativen zu "allein stehenden"
oder mit LV-/RV-kombinierten BU-/EU-Versicherungen
Es gibt mittlerweile gute Kombinationen aus Grundfähigkeitsversicherungen und Unfallrenten, welche die finanziellen Sorgen wegen einer andauernden Krankheit bzw. der Invalidität nach einem Unfall deutlich mindern können und eben nicht auf die Kriterien einer Erwerbs-/Berufsunfähigkeit angewiesen sind. Die meisten BU-/EU-Renten sind nämlich zu teuer und zu dem auf eine 50%-ige Erwerbs-/Berufsunfähigkeit abgestellt - und bis 50% für z.B. ein Geschäftsführer, ein Ingenieur oder eine Bürokraft als überschritten angesehen werden - das kann dauern. Senden Sie Ihre BU-/EU-Police zur kostenfreien Überprüfung an s.mai@nettofinanz.eu.
Beratung und Absicherungscheck
Ergänzen Sie den PDF-Fragebogen für einen Komplettüberblick und senden diesem an uns zur Auswertung zurück (s.mai@nettofinanz.eu). Vereinbaren Sie unter 089/43651895 einen Termin bzw. nutzen Sie unser Kontaktformular für Ihren Terminwunsch.
Lassen uns gemeinsam nach vernünftigen und bezahlbaren Lösungen für Sie und Ihre Familie suchen. Ein reiner Tarifvergleich im Internet ist nämlich z.B. im Bereich "Gesundheit und Arbeitskraft" nicht zielführend.