Investments nach §1(2) VermAnlG

Sonstige Anlagen
gemäß
§ 34f(1)3 GewO sind "Anlagen nach dem §1(2) VermAnlG 
1. Anteile, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren
2. Anteile an einem Vermögen, das der Emittent oder ein Dritter in eigenem Namen für fremde Rechnung hält oder verwaltet (Treuhandvermögen)
3.(weggefallen)
4.Genussrechte und
5.Namensschuldverschreibungen."

Der Anleger sollte darauf achten, dass der betreffende Berater/Vermittler die Erlaubnis hat, diese "sonstigen Anlagen" zu vermitteln, und dass Beratung und Verkauf nach den entsprechenden Vorschriften, inkl. der dazugehörigen Dokumentation (Anlegerklassifizierung, Auswahl, Offenlegung der Kosten, ...) ablaufen.  

NettoFinanz verkauft keine Anlagen, die unter die Regelungen des §1(2) VermAnlG fallen, und berät auch nicht hierzu.