Funktionsweise der Netto-Entgelt-Optimeirung

Ausgangssituation: Anteil der Sozialabgaben und Steuern am Lohn

Für 100 Euro Lohn/Gehalt fallen im Durchschnitt 42% Sozialabgaben an. Dies sind die Beiträge zur Krankenkasse, zur Pflegeversicherung, zur Arbeitlosenversicherung und nicht zuletzt zur Rentenversicherung. Dabei betragen der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmer-Anteil jeweils etwa 21% >> 2 x 21% = 42%.

Je nach Familienstand/Steuerklasse und steuerpflichtigem Brutto des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin werden von den 100 Euro Brutto noch einmal zwischen ca. 7% und 25% Lohnsteuer einbehalten (angenommenes Brutto 1500 bis 3700 Euro).

Wie funktioniert die Netto-Entgeltoptimierung ?

1. Auswahl der Netto-Entgelt-Bausteine

Der Arbeitnehmer wählt aus den Netto-Entgelt-Bausteinen, die alle im EStG, den LStR und SGB III stehen, die Bausteine aus, welche er aufgrund seiner persönlichen Voraussetzungen nutzen kann und vom Arbeitgeber freigegeben sind.

2. Absenken des steuerpflichtigen Bruttos

Durch die Absenkung des steuerpflichtigen Bruttos nach den Vorgaben des BFH-Urteil vom 6.3.2008 (VI R 6/05) spart der Arbeitnehmer entsprechend Lohnsteuer.

3. Absenken des sozialversicherungspflichtigen Bruttos

Durch die Absenkung des sozialversicherungspflichtigen Bruttos sparen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils ihre Anteile zu den Sozialversicherungsbeiträgen.

4. Ausgleich der SV-Minderleistungen / § 4,3 TVG

Durch die geringeren Beiträge an die SV-Träger hat der Arbeitnehmer anteilig auch geringer Ansprüche aus den Leistungen der SV-Träger (KV, Alo, ges. Rente). Dieser Minderanspruch aus den SV-Zweigen wird durch ein Rückdeckungskonzept ausgegelichen, welches der Arbeitgeber aus einem Teil der SV-Ersparnisse finanziert. Die Rückdeckung stellt den Arbeitnehmer im Vergleich zur gesetzlichen Absicherung mindestens gleich oder günstiger - hierdurch kann die Netto-Entgeltoptimierung wegen Erfüllung des § 4,3 TVG auch in tarifgebundenen Unternehmen, auch im Geltungsbereich des öffentlichen Dienstes (TVöD), eingeführt werden.

5. Höheres Netto durch "Auffüllen" mit Netto-Entgelt-Bausteinen

Durch die Absenkung des Brutto sinkt natürlich auch das Netto anteilig. Diese Einkommenslücke wird nun aber durch die steuerfreien/pauschalbesteuerten, in jedem Fall aber sozialversicherungsfreien, Nettoentgeltbausteine mehr als aufgefüllt. Bei einem monatlichen Brutto zwischen 1500 und 3700 Euro liegt das verfügbare Mehr an NETTO-Einkommen zwischen 70 und 120 Euro (Spitzenwerte bis zu 300 Euro monatlich mehr) - das monatliche Mehr an NETTO ist abhängig vom Brutto-Einkommen, der Steuerklasse des Arbeitnehmers und natürlich den Netto-Entgelt-Bausteinen, die genutzt werden (können).